Welpenvermittlung

Informationen für Welpeninteressenten

Bekanntlich hat die SKG/FCI für die Hundezucht sehr strenge Vorschriften bezüglich Gesundheit und Wesen von Elterntieren, Aufzucht und Abgabealter der Welpen. sowie für die Einrichtung, Grösse und Sauberkeit von Zuchtstätten.

Damit die Erwerber von Rassehunden die grösstmögliche Gewähr haben, einen gesunden und wesensfesten Welpen zu erhalten, müssen die Elterntiere eine strenge Zuchttauglichkeitsprüfung (Körung) bestehen. Diese beinhaltet folgende Kriterien, welche von SKG ausgebildeten Richtern geprüft werden.

  • Alle Zuchttiere müssen auf HD (Hüftdisplasie) geröntgt sein und nicht über Grad C haben. Nur Röntgenauswertungen der Unis Zürich und Bern werden anerkannt.
  • Eine Formwertprüfung durch einen Standardrichter, der attestieren muss, dass das geprüfte Tier keine Mängel aufweist und „in höchstem Mass dem Rassestandard entspricht“.
  • Ein Charakterstest durch einen speziell ausgebildeten Wesensrichter. Ängstliche, unsichere oder aggressive Hunde dürfen nicht zur Zucht zugelassen werden.

Nur Zuchtstätten, die alle Bedingungen erfüllen werden von der SKG/FCI anerkannt und erhalten für ihre selbst gezüchteten Welpen SKG/FCI Stammbäume.

Ein verantwortungsvoller Züchter ist während 9 Wochen rund um die Uhr gefordert. Er achtet auch sorgfältig darauf, dass seine Welpen bestens sozialisiert und auf die „grosse weite Welt“ vorbereitet werden. Dazu gehört u.a. genügend grosses Welpenzimmer, geschützten Auslauf im Freien mit vielen Spielmöglichkeiten, Leinenlaufen, Autofahren, Kontakt mit Kindern und fremden Leuten usw. usw. Die Welpen werden nur geimpft, gechipt und mehrmals entwurmt abgegeben.

Dass alle diese Massnahmen wie Zuchtstätten- und Welpenkontrollen durch SKG oder zuständigen Rasseklub, Tierarztkontrollen, spez. Welpennahrung usw. ihren Preis haben ist sicher gut zu verstehen.

Nun gibt es Leute, deren Hunde z.T. wohl reinrassig sind; aber die Zuchttauglichkeitsprüfung der SKG/FCI nicht bestehen, weil sie schwere HD, oder Wesensfehler haben. Man will aber trotzdem Welpen produzieren und versuchen etwas Geld zu verdienen. Die SKG/FCI stellt aber keine Stammbäume an Zuchtstätten aus, die mit fehlerbehafteten Hunden züchten. Nun haben ein paar schlaue Menschen entdeckt, dass man diesen Zustand ausnützen könnte, in dem man eine parallele Organisation zur SKG gründet, die das Züchten mit solchen Tieren toleriert. Man wählt einen international klingenden Namen und stellt seinen Mitgliedern, gegen Entgelt, beeindruckende, farbige „Stammbäume“ aus. Damit die Käufer über diese Details hinwegsehen, werden die Welpen zum halben handelsüblichen Preis angeboten (warum wohl?).
In vielen Fällen merken dann die Käufer erst später, dass ihr Liebling erhebliche Macken oder gesundheitliche Beschwerden hat. Die Tierarztkosten können oft den vermeidlich günstigen Kaufpreis weit übersteigen. Eine Erfahrung die auch viele Billighundeimporteure machen mussten.

Fazit:

Kaufen Sie nie einen Welpen ohne vorher:

  • Den Züchter, die Zuchtstätte und die Elterntiere persönlich kennen gelernt zu haben. Jeder gute Züchter ist stolz Ihnen dies alles zu zeigen.
  • Die Zuchtpapiere der Elterntiere, wie Körschein vom Rasseklub, mit Richterberichten und HD-Zeugnis, gesehen zu haben; diese möglichst auch von den Vorfahren.

Bedenken Sie beim Kauf, dass ein gesunder Hund 12 – 15 Jahre lang Ihr ständiger Begleiter sein wird und Ihnen viel Freude bereiten möchte.

Deshalb:  Augen auf beim Welpenkauf