Rechtsschutz durch den Rechtsdienst der SKG für alle Mitglieder

Bei durch Hunde ausgelösten Streitigkeiten kann der Rechtsdienst der SKG (Schweizerische Kynologische Gesellschaft) für eine Beratung angerufen werden. Bei ungerechtfertigten Klagen gegen Hundehalter übernimmt die SKG für ihre Mitglieder kostenlos die Verteidigung vor Gericht. Wichtig dabei ist, dass die zur Klage führende Situation wahrheitsgetreu geschildert wird, damit sich der beauftragte Anwalt ein möglichst klares Bild über die Schuldfrage machen kann.

Weil wir als Mitglieder des CSAC auch automatisch Mitglieder der SKG sind, haben wir Anrecht auf diese kostenlosen Beratungen. Sollten Sie also wegen ihrer Hunde in einen Rechtsstreit verwickelt werden oder durch einen anderen Hundehalter oder eine Privatperson ungerechtfertigt verzeigt werden, sollten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen.

Am besten setzen Sie sich in einer vorerwähnten Situation, erst mit unserer Präsidentin in Verbindung.